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Immer wieder kursieren Gerüchte, dass die DGUV eine Tragepause bei Masken fordert. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung soll ein Statement abgegeben haben, dass keine Maske länger als 2 Stunden am Stück getragen werden darf.
Warum das nicht so ist, wo das Körnchen Wahrheit liegt und welche Vorschriften gelten, verraten wir in diesem Artikel.
Wer ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV?
Die DGUV ist ein eingetragener Verein. Dies wird im Impressum ersichtlich: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Damit fungiert sie als Dachverband von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Die wiederum entsprechen den Aufsichtsbehörden der Unternehmen, parallel zum staatlichen Recht (z.B. Gewerbeaufsicht). Als gesetzliche Unfallversicherung sind sowohl die Berufsgenossenschaften, als auch die Unfallkassen die Instanzen, die durch die Beiträge der Unternehmen für Aufklärung, Kontrolle und Regulierung der Unfälle dienen.
Sofern ein Arbeitnehmer einen gesundheitlichen Schaden am Arbeitsplatz erleidet, liegt entweder ein Arbeitsunfall, oder eine Berufserkrankung vor. Die Kosten der Behandlung und der Rehabilitation übernimmt die Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse. Dafür wird aber erwartet, dass die Arbeitgeber Ihrer Verpflichtung nachkommen und die Arbeitsplätze so sicher wie möglich machen. Die DGUV hat ein eigenes Regelwerk, welches nach dem Zwei-Säulenprinzip genauso bindend ist, wie das staatliche Regelwerk im Arbeitsschutz. Die entsprechenden Vorschriften heißen dann DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 2, …
Neben den Vorschriften werden die berufsgenossenschaftlichen Informationen veröffentlich, mit denen Hinweise gegeben werden, durch welche Maßnahmen sich die Schutzziele der Vorschriften erfüllen lassen.
Die Einhaltung der Vorschriften, kann und wird durch die Berufsgenossenschaften kontrolliert. Obwohl die Arbeitsunfälle für den Mitarbeiter immer durch die Berufsgenossenschaft reguliert wird, kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber im Nachhinein in Regress genommen wird. Das ist nämlich dann der Fall, wenn der Arbeitsunfall auf die Nichteinhaltung von Vorschriften beruht. In diesem Fall, verstößt der Chef gegen die Fürsorgepflicht.
Oft deckt sich das berufsgenossenschaftliche Regelwerk inhaltlich mit dem staatlichen Recht.
Ist die Mund-Nase-Bedeckung eine Persönliche Schutzausrüstung?
Immer wieder wird uns erklärt, dass wir diese Masken tragen müssen. Das Tragen ist in weiten Teilen des Lebens zur Vorschrift geworden. Ob beim Einkaufen, an der leeren Haltestelle, in einem leeren Bus oder in der vollen Bahn. Das Tragen der MNB wird durch die ständig verlängerten Coronaverordnungen zur Pflicht. Der Grundgedanke ist der, dass wir diese Lappen tragen, um andere zu schützen. Es wird durch das RKI kommuniziert, dass die Verbreitung der SARS-CoV-2 Viren über Tröpfcheninfektion erfolgt (das ist bei Grippe auch so).
Man geht davon aus, dass das Virus an unseren Tröpfchen hängt. Wenn wir reden, sprüht jeder von uns diese Tröpfchen raus (bei manchen Menschen sieht man diese auch fliegen :-)).
Um die Verbreitung dieser Tröpfchen zu vermeiden, sollen wir die Mund-Nase-Bedeckung tragen. Wir sollen damit andere schützen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass wir nicht uns schützen und damit keine Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Was ist der Unterschied zwischen MNB und FFP-Masken?
FFP-Masken, insbesondere die der Kategorien FFP2 und FFP3, werden auch als partikelfiltrierende Halbmasken bezeichnet. Denn sie tun genau das: Sie filtern Partikel aus der Luft!
Wir stellen uns diese Masken wie ein Sieb vor. Ein Material mit vielen kleinen Löchern soll uns mit Luft versorgen, aber kleine Partikel aus der Luft herausfiltern. Die Löcher sind so klein, dass Partikel (z.B. Staub und Viren) nicht in unsere Atemluft gelangen. Bei ASI-Arbeiten mit Asbest sind bspw. FFP3-Masken erforderlich. Je höher die Zahl nach „FFP“, desto dichter ist die Maske. Das Sieb ist also viel engmaschiger und die Löcher kleiner. Ein weiterer Unterschied besteht darin, wie dicht der Rand der Maske am Gesicht anliegt. Gegenüber der partikelfiltrierenden Halbmaske, liegt der Mund-Nase-Schutz nicht so dicht an und die Löcher sind vergleichsweise groß. Gerade zu Beginn der Pandemie war ein MNS eine Universalbezeichnung für jede Art Stoff, mit denen wir kreativ unser Gesicht verhüllten.
Muss die Tragepause bei Masken eingehalten werden?
Wenn wir von FFP2-Masken reden, sind Tragepausen vorgeschrieben. Die Grundlage dafür bildet die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“. Im Anhang 2 werden die vorgeschriebenen Pausen, in Abhängigkeit von der Art des Atemschutzes, aufgeführt.
Unter Punkt 5 der Tabelle sind die Vorgaben für die Filtergeräte gemacht, wozu die partikelfiltrierenden Masken zu subsumieren sind.
Eine FFP2-Maske mit Ausatemventil darf nur 2 Stunden (120 Minuten) am Stück getragen werden. Danach ist eine Tragepause von mindestens 30 Minuten einzuhalten. Erlaubt ist das aber nur 3 Mal pro Schicht. Danach ist tatsächlich „Schicht im Schacht“.
Wenn die FFP2- oder die FFP3-Maske kein Ausatemventil haben, dann wird das Zeitfenster kleiner. Demnach sind nur noch 75 Minuten am Stück erlaubt, also 1 Stunde und 15 Minuten. Danach muss wiederum eine Tragepause von 30 Minuten eingehalten werden.
Besonders unbekannt ist der Fakt, dass wir nun auch einen ganzen Tag Tragepause brauchen, wenn wir zwei Tage mit dieser Maske gearbeitet haben. Dies erkennen wir ebenfalls in der Tabelle. In der Spalte „Arbeitsschichten pro Woche“, sehen wir die Angabe 4 (2-1-2). Das bedeutet, dass wir das Spiel mit 75 Minuten Tragen, 30 Minuten Pause, 75 Minuten Tragen und 30 Minuten Pause… nur zwei Tage hintereinander spielen dürfen. Danach muss ein komplett tragefreier Tag eingehalten werden.
Technisch gesehen, könnte die Tragezeit von 75 Minuten auf 120 Minuten verlängert werden, wenn wir eine FFP-Maske mit Ausatemventil tragen. Dann dürften wir auf den tragefreien Tag verzichten. Ein Ausatemventil würde aber bedeuten, dass die Tröpfchen, vor denen wir uns alle schützen sollen, schnurstracks nach draußen kommen. Das wollen wir aber nicht.
Die genannten Vorgaben gelten aber nicht für MNB, sondern nur für die partikelfiltrierenden Halbmasken. Rechtlich gesehen gilt diese DGUV Regel nur für den Arbeitsplatz, nicht im privaten Bereich.
Warum ist die Tragepause bei Masken wichtig?
Wenn wir Luft holen, möchten wir die Luft einatmen, damit wir uns mit ausreichend Sauerstoff versorgen. Dabei möchten wir uns so wenig wie möglich anstrengen. Unsere Atmung wird aber automatisch erschwert, sobald wir gegen eine Barriere atmen. Die dichtanliegende FFP3-Maske hat nur kleine Löcher und damit einen großen Atemwiderstand. Das Luftholen wird anstrengend. Bei einer FFP2-Maske ist das auch so. Weil die Löcher aber etwas größer sind, ist es zwar anstrengend, aber nicht „ganz anstrengend“. Je nach körperlicher Verfassung der Person, kann aber auch das schon eine große Herausforderung sein. Logischerweise ist es für Kinder noch anstrengender.
Beim Tragen von Mund-Nase-Bedeckung ist das Thema Tragepause nur indirekt gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber ist immer verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei sind gesundheitliche Schäden zu prüfen. Kann ein Schaden nicht ausgeschlossen werden, sollte man Maßnahmen ergreifen.
Die Atmung wird behindert! Das liegt in der Natur der Sache, ist logisch und wir merken das auch. Insbesondere bei körperlicher Anstrengung sind wir viel schneller aus der Puste. Wer das Gegenteil behauptet sitzt entweder faul rum, oder trägt den Lappen unter der Nase. Das kann man ganz oft und fast überall beobachten. Sicherlich wird es dafür einen Grund geben.
Damit sich der Körper erholen kann und mal wieder ungestört Luft holt, werden die Tragepausen bei den partikelfiltrierenden Halbmasken vorgeschrieben. FFP2-Masken werden nicht umsonst als belastender Atemschutz bezeichnet.
Das erschwerte Einatmen ist aber nicht das einzige Problem bei den Masken.
Tragepause bei Masken für die ausreichende Sauerstoffversorgung
Unsere Atmung hat zwei Aufgaben: Sauerstoffzufuhr beim Einatmen und CO2-Abgabe beim Ausatmen. Neben der Barriere beim Luftholen, wird das ausgeatmete Kohlendioxid direkt in den Stofflappen reingeblasen. Den Abfluss der ausgeatmeten Luft behindert der Mund-Nase-Schutz natürlich genauso. Demzufolge bleibt zwangsweise etwas von dem Gas hängen. Einen Teil davon atmen wir dann wieder ein. Wir atmen also einen Teil genau des CO2 wieder ein, was wir vorher loswerden wollten. Dazu kommt, dass wir weniger Sauerstoff einatmen. Wir merken das recht schnell, denn in dem Fall überkommt uns eine leichte Müdigkeit. CO2 macht müde! Demzufolge liegt der Grenzwert für die Arbeitsstätten bei 1.000 ppm.
Wenn wir in einer Besprechung sitzen, fängt irgendwann der erste an zu Gähnen. Dann der zweite… Wenn wir das Fenster öffnen, gähnt niemand mehr. Warum wird das wohl so ein?
Ein Hinweis aus der Alltagserfahrung: Wer müde ist, kann sich schlechter konzentrieren! Das ist aber auch nicht neu.
Keime in der Maske
Wir erinnern uns an Biologie in der Sekundarstufe 2. Bakterien und Viren, auch Pilze und Sporen, vermehren sich gern in einer Umgebung die warm und feucht ist. Auch nicht neu.
Unsere ausgeatmete Luft ist warm. Nach einer Weile wird auch die Maske im Gesicht feucht. Dafür sorgen unter anderem die Tröpfchen, vor denen wir unsere Mitmenschen schützen möchten. Deswegen empfiehlt die DGUV, die Maske regelmäßig auszutauschen, schon sobald sie durchfeuchtet ist.
Obwohl wir uns im Jahre 2020 nur mit dem Coronavirus beschäftigten (davon auch nur mit dem SARS-CoV-2), wird uns vorgegaukelt, es gäbe keine anderen Krankheiten. Dabei gibt es noch ganz viele andere Erreger wie Grippe, Pneumokokken usw. Auch diese kleinen Teilchen züchten wir, gemeinsam mit tausenden anderer Vertreter der Biostoffe, in unserer Maske. Wir atmen diese aus und dann wieder ein. Wie viel das ist und in welchem Maß uns das schadet, ist noch nicht hinreichend untersucht. Fakt ist nur: Keime jeglicher Art gibt es in jeder Luft. Schon immer! Mal mehr mal weniger, gefährlich oder harmlos. Diese Keime existieren mit Corona und im Zusammenhang mit Sars-CoV-2. Wir werden aber nicht immer krank davon. Das wiederum trifft auf das C-Virus auch zu.
Allerdings: wer ständig mit den Fingern an den Masken rumwurschtelt, bringt die Keime direkt an den Lappen.
Auf der Bundespressekonferenz zeigen die Regierungssprecher, wie man es nicht macht…
Traurig, denn es ist kein gestelltes Video!
Gibt es Unfälle im Zusammenhang mit der MNB?
Ja die gibt es. Es ist nur zu klären, wie man diese Unfälle einstuft. Dabei stellt sich die Frage: Ist der Unfall durch die Mund-Nase-Bedeckung entstanden, oder im Zusammenhang mit MNB? Wir können es uns einfach machen und den Chef vom RKI zitieren:
„In Einklang mit den internationalen Standards der WHO wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle.“
Für uns könnte das heißen:
„Im Einklang mit der undifferenzierten Berichterstattung durch das RKI, werten wir alle Unfälle mit Maske als Schlabberlappenunfall. Dies erfolgt unabhängig davon, ob eine andere Unfallursache vorhanden war, oder nicht!“
Gerade jetzt, in der feuchtkalten Jahreszeit stehen die Brillenträger vor der Herausforderung der beschlagenen Gläser. Wer von draußen in den Supermarkt läuft, sieht mal schnell nichts mehr. Das allein zog schon ein paar Unfälle nach sich. Manchmal stolpert man nur und es passiert nichts. Aber wer mit spritzender Säure bzw. Base hantiert, braucht eine Schutzbrille. Setzt man diese dann ab, weil sie beschlagen war, könnte es in der Eile passieren, dass man vergisst sie wieder aufzusetzen.
Das Auge ist ohne Schutz. Auch das ist schon passiert. Völlig unabhängig von den Fragen: „Wer ist schuld?“ und „Wie große ist der Schaden?“ lässt sich festhalten: Ja, Unfälle gibt es!
Was empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung?
Die DGUV hat niemals gesagt, dass keine Maske länger als 2 Stunden getragen werden darf. Insbesondere nicht, dass dies auf eine Mund-Nase-Bedeckung zutrifft. Hier geht’s zur Richtigstellung…
Das Problem ist das Wort „Maske“. Sowohl die bunte Kreativlösung (auch mal als „Söderwindel“ bezeichnet), als auch die FFP2- und FFP3-Masken, werden umgangssprachlich oft nur als „Maske“ bezeichnet. Die Atemschutzmasken mit Schlauch und Sauerstoffverbindung (Wer kennt den Film „Outbreak“?), werden auch als Masken bezeichnet. Die Mund-Nase-Bedeckung ist allerdings keine Maske im Sinne des Arbeitsschutzes.
Allerdings empfiehlt die DGUV die Anwendung der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“. Denn es wird derzeit von einem ähnlichen Atemwiederstand wie bei einer partikelfiltrierenden Halbmaske mit Ausatemventil ausgegangen. Demzufolge gilt: 120 Minuten tragen, 30 Minuten Pause.
Eine Empfehlung durch die DGUV ist gleichgestellt mit dem Stand der Technik und damit verbindlich einzuhalten. Diese Angabe der Tragepause gilt für die folgenden Masken: medizinische Gesichtsmaske, MNB aus Baumwolle, Seide oder Leinen.
Wer tatsächlich FFP2-Masken oder auch eine FFP3-Maske trägt, liegt aber ganz klar im Geltungsbereich der DGUV Regel 112-190 und muss nach 2-Tagen einen Tag Tragepause machen, denn in der Regel haben die FFP2-Masken kein Ausatemventil.
Träger von FFP2-Masken haben Anspruch auf eine Arbeitsmedizinische Vorsorge. Die Masken sind Atemschutzgeräten der Gruppe 1 zugeordnet. Demzufolge wird mindestens eine Arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge notwendig. Diese Information finden wir ebenfalls in der DGUV Regel 112-190, im Anhang 3.
In der offiziellen Empfehlung zur Tragezeitbegrenzung für Mund-Nase-Bedeckung (MNB) schreibt die DGUV allerdings einen wichtigen Satz:
„Den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen liegen aktuell keine Informationen vor, die belegen, dass das Tragen einer MNB aus textilem Gewebe die Atmung in einem gesundheitsgefährdenden Maße beeinträchtigt oder eine so genannte ‚CO2-Vergiftung‘ auslösen könnte.“
Damit ist ein Gesundheitsschaden aktuell zwar nicht stichhaft belegt, aber auch nicht ausgeschlossen. Besonders deswegen, weil diese Maßnahmen anscheinend nie beendet werden sollen. Bisher haben die Menschen nicht über so viele Monate hinweg solche Lappen tragen müssen.
Schon deswegen sollten Tragepausen für Masken jeglicher Art eingehalten werden.