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Verhaltensergonomie? Noch nie gehört? Das liegt wahrscheinlich daran, dass die Begrifflichkeiten nicht bekannt sind. Denn die Verhaltensergonomie ist recht schnell nachvollziehbar und ein Teilbereich der Ergonomie.

Verhaltensergonomie heißt richtig zu handeln

Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsplätze so ausgestattet hat, dass die Mitarbeiter ergonomisch korrekt arbeiten können (Verhältnisergonomie), müssen diese das notwendige Wissen darüber haben, wie sie das tun können.

In der Verhaltensergonomie geht es darum, den Beschäftigten ihr gesundheitsgerechtes „Benehmen“ beizubringen.

  • Was kann ich selbst tun, um meine Gesundheit zu erhalten und zu verbessern?
  • Wie kann ich selbst meinen Arbeitsplatz gestalten, damit dieser einen positiven Effekt auf mich hat?

Wissen bedeutet immer vorn zu sein. Ein gewissenhafter Vorgesetzter kann allerdings nicht immer alles wissen. Deswegen können auch die Führungskräfte von den Mitarbeitern lernen. So sollten diese keine Scheu haben, ihr Wissen weiterzugeben und die Führungskräfte auf etwaige Mängel anzusprechen. Oftmals war es kein böser Wille, sondern lässt sich leicht ändern. Dies ist umso wichtiger, wenn der Chef nicht immer vor Ort sein kann, weil das Unternehmen zu groß ist. Dennoch benötigt der Vorgesetzte die Möglichkeit, eine Verbesserung vorzunehmen. Doch welche Maßnahmen lassen sich leicht umsetzen?
Eine ergonomisch sinnvolle und einfach Sache ist: Öfter mal aufstehen und bewegen! Die Kollegen in den Nachbarräumen benötigen keine E-Mail von uns. Das persönliche Gespräch vor Ort bringt Bewegung in den Alltag und fördert die soziale Interaktion. Das ist doch viel besser als die unpersönliche Kommunikation über eine Maschine?

Wie kommt man von der Verhältnisprävention zum richtigen Verhalten der Mitarbeiter

Bei der Verhaltensergonomie sind folgende Punkte wichtig, um sich selbst gesundheitsbewusst zu verhalten. Dazu ist es erforderlich, dass,

  • ergonomische Arbeitsmittel als solche erkannt und genutzt werden
  • Arbeitstisch und Arbeitsstuhl richtig eingestellt sind
  • alle Möglichkeiten des dynamischen Sitzens erkannt und genutzt werden
  • den Beschäftigten bewusst ist, welche Umgebungsfaktoren positiv oder negativ auf ihre Gesundheit einwirken und wie diese ggf. angepasst werden.

Natürlich heißt es immer, dass der Arbeitgeber für den Schutz der Mitarbeitergesundheit verantwortlich ist. Dafür hat er auch verschiedene Maßnahmen zu ergreifen. Zu den Arbeitgeberpflichten gehört es unter anderem, dass der Chef eine Gefährdungsbeurteilung erstellt.

Darauf aufbauend werden erforderliche Maßnahmen abgeleitet. Eine Schutzmaßnahme, die sich bspw. aus jeder Gefährdungsbeurteilung ergibt, ist die regelmäßige Durchführung von Unterweisungen.

Um die Unterweisungsinhalte festzulegen, lohnt sich die gemeinsame Begehung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Sollte sich herausstellen, dass die Arbeitsplätze optimal ausgestattet sind, aber die Ausstattung nicht genutzt wird, dann müssen weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Diese zielen dann auf das Verhalten der Beschäftigten. Was im ersten Moment so negativ klingt, ist keinesfalls mit der Maßregelung zu vergleichen. Denn es geht im Rahmen der Unterweisung darum, die Beschäftigten in der Benutzung der Arbeitsmittel zu schulen. Dazu wird Ihnen nicht nur erklärt, wie sich der Stuhl einstellen lässt, sondern auch welche Einstellungen vorteilhaft sind. Noch viel wichtiger ist es aber zu erläutern, wieso das so wichtig ist. So führt die Verhältnisergonomie (Ausstattung der Arbeitsplätze) zur Verhaltensergonomie (Nutzung der Möglichkeiten durch die Beschäftigten). Die richtige Einstellung von Tisch, Stuhl und Monitor, sollte immer individuell am Arbeitsplatz geschehen. Dabei ist der direkte Dialog mit dem Mitarbeiter wichtig.