betriebliche gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen (HVBG 2002).“

Die Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung setzen an der Verhaltensprävention an. Als wichtiger Bestandteil eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) sollen die einzelnen Mitarbeiter aktiviert werden, sich Informationen über gesunde Lebens- oder Arbeitsweisen einzuholen. Als Folge davon können sie entsprechende Präventionskurse besuchen. Das Resultat beschränkt sich nicht nur auf den beruflichen Alltag, sondern wird auch Auswirkungen im privaten Bereich zeigen. BGF führt also zum

„Führung eines gesunden Lebensstils“.

Maßnahmen für ein erfolgreiche BGF

Im Gegensatz zur Verhältnisprävention zielen die Maßnahmen der Verhaltensprävention auf den Mitarbeiter. Es handelt sich also um Maßnahmen, die der Beschäftigte selbst steuern kann. Dabei handelt es sich bspw. um:

  • Bewegungsangebote
  • arbeitsplatzbezogene Rückenschulen
  • Methoden des Stressabbaus (z.B. Yoga)
  • Ernährungs- und Kochkurse oder
  • ärztliche Gesundheitschecks und Impfangebote handeln

Die Aufzählung lässt sich beliebig erweitern. Auch wenn nicht alle Angebote im Präventionskatalog der Krankenkassen aufgeführt sind, gibt es für die Arbeitgeber weitere Möglichkeiten.

Das im Juli 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz wird den Spielraum der Krankenkassen zukünftig deutlich erweitern.

Betriebliche Gesundheitsförderung nur im Zusammenhang mit dem BGM

BGF ist ein wichtiger Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die Mitarbeiter müssen sich selbst in die Pflicht nehmen und auf Ihre eigene Gesundheit achten. Die angebotenen Bewegungsprogramme sind nur ein Anreiz, um die Freude an Bewegung zu fördern. Auch Ernährungskurse und die Begleitung bei Diäten machen nur dann Sinn, wenn es für die Mitarbeiter möglich ist, das erlernte selbst umzusetzen. Der wichtige Baustein des Stressmanagements ist nur zu gebrauchen, wenn die betrieblichen Rahmenbedingungen die Maßnahmen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützten.

Die Beispiele dafür sind vielfältig. So können die meisten Büro- und Bildschirmarbeitsplätze so gestaltet werden, dass die Erreichbarkeit von Drucker und Kopierer ein Aufstehen der Beschäftigten erforderlich macht. Im Idealfall sind damit ein paar Schritte zu Fuß verbunden.

In der Kantine ist es ratsam, das Angebot an Speisen und Getränken nach den Kriterien der gesunden Ernährung auszuwählen. Was macht es für einen Sinn, wenn der wichtigste Teil eines Unternehmens lernen soll, gesunde Bestandteile in den Alltag zu integrieren, wenn es in der Kantine nur Nudeln mit Käsesauce und tonnenweise Kuchen gibt?

Sofern es der Betriebsablauf möglich macht, sind flexible Arbeitszeiten auf Vertrauensbasis ein erster Schritt, um die erlernten Maßnahmen zum Stressmanagement zu unterstützen.

Die Botschaft dieser drei kleinen Maßnahmen zeigt, dass die Verhaltensprävention nur so gut sein kann, wie es die Rahmenbedingungen durch die Verhältnisprävention zulassen.

Die Betriebliche Gesundheitsförderung als einziges Angebot in die Betriebe zu bringen, ist nicht Aufgabe eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Der Erfolg stellt sich allerdings nur dann ein, wenn die Angebote einen besonderen Reiz für die Beschäftigten haben. Erst dann werden diese nachhaltig angenommen. Fragen Sie als Unternehmer mal die Beschäftigten, was sie sich wünschen.