Wie groß müssen Arbeitsräume sein? ASR A1.2
Wie groß müssen Arbeitsräume sein? ASR A1.2

Wie groß müssen Arbeitsräume sein? ASR A1.2

Bei der Ausstattung der Arbeitsplätze stellt sich oft die Frage: Wie groß müssen Arbeitsräume sein? Das ist aus zweierlei Gründen interessant.

Wie groß müssen Arbeitsräume sein Safe4health.info

Gründe, wieso Arbeitsräume ausreichend groß sein müssen

Zum einen ergeben sich Mindestgrößen an die Fluchtwege, weil diese grundsätzlich frei und ohne Hindernisse begehbar sein müssen. Das bedeutet, dass weder das Mobiliar, noch das Lagergut im Weg stehen darf.

Zum anderen ist eine ausreichende Raumgröße wichtig, um den psychischen Belastungen durch Lärm und schlechte Luft zu begegnen. Der Aufenthalt mehrerer Personen kann zu erheblichen Störungen durch das Telefonieren, Klingeln und das Klackern der Tastatur führen.

Mindestmaß der Arbeitsräume im Betrieb

Wir haben bereits ein paar Beispiele genannt, wieso die Arbeitsräume ein Mindestmaß an Fläche haben müssen. Unter der Kategorie „Ergonomie“ haben wir weitere Vorgaben zu den Arbeitsräumen gemacht, sodass auch das Arbeitsklima ausreichend berücksichtigt wird. Doch welches Mindestmaß müssen Arbeitsräume konkret haben?

Diese Vorgaben finden wir in der Konkretisierung der Arbeitsstättenverordnung und damit in der Arbeitsstättenregel ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“. Kapitel 5 Absatz 3 definiert die Mindestgrößen für jeden Beschäftigten. So sind für den ersten Mitarbeiter im Arbeitsraum 8 m² vorzusehen, für jeden weiteren 6 m².

(3) Unabhängig von Absatz 1 und von der Tätigkeit dürfen als Arbeitsräume nur Räume genutzt werden, deren Grundflächen mindestens 8 m² für einen Arbeitsplatz zuzüglich mindestens 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz betragen.

Eine Ausnahme gibt es für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze, denn hier werden grundsätzlich für jede Person mindestens 8 m² – 10 m² gefordert.

(4) Für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze ergibt sich bei Einrichtung von Zellenbüros als Richtwert ein Flächenbedarf von 8 bis 10 m² je Arbeitsplatz, einschließlich Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Raum.

In Großraumbüros geht man davon aus, dass es noch ein größeres Potenzial an Störungen gibt, sodass jeder Arbeitsplatz 12 – 15 m² haben soll.

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Was ist bei der Einrichtung von Arbeitsstätten zu beachten?

Die pauschalen Mindestmaße stellen nur die Minimalanforderung des Regelwerkes dar, weil nun die spezifischen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Bei der Einrichtung (Möblierung etc.) muss jetzt darauf geachtet werden, dass die Arbeitsplätze nicht zu voll gestellt werden. Dies ist erforderlich, weil die notwendigen Fluchtwege gewährleistet werden müssen. Diese dienen dem sicheren Verlassen des Arbeitsplatzes und dürfen daher nicht eingeengt sein. Aus diesem Grund sind die Vorgaben zu den Fluchtwegen zu beachten. Das Gleiche gilt für die Verkehrswege, die sich mit den Fluchtwegen nicht überschneiden dürfen.

Neben den Fluchtwegen ist die Arbeitsplatzergonomie wichtig, denn hier wird der einzelne Arbeitsplatz als Solches betrachtet. Ist die Bewegungsfläche ausreichend groß? Gibt es zwischen Tisch und Wand einen ausreichend großen Abstand und können ggf. erforderliche Sicherheitsabstände an Maschinen eingehalten werden?

Berechnung der Mindestmaße für Arbeitsräume Safe4health.info

All diese Faktoren müssen bei der Raumplanung ebenfalls Berücksichtigung finden. Das kann sogar dazu führen, dass die benötigten Arbeitsräume weit über das pauschale Mindestmaß hinausgehen müssen.

Wie groß die einzuplanenden Bewegungsflächen und Sicherheitsabstände sind, ist zum einen in der ASR A1.2 Kapitel 5 nachzulesen, ergibt sich aber zum anderen aus den Sicherheitshinweisen des Herstellers der Arbeitsgeräte.

So groß müssen Arbeitsräume sein – die Höhe ist wichtig

Die Arbeitsfläche, welche in der Praxis oft ein Thema ist, ist nur eine Seite der Medaille. Denn die Raumhöhe wird meist unterschätzt. Dabei ist sie genauso wichtig.

Vorgaben gibt es ebenfalls in der ASR A1.2, Kapitel 6. So ist die Raumhöhe von der Grundfläche abhängig, die Mindesthöhe liegt bei 1,5 m, für eine Grundfläche bis zu 50 m². Unter Umständen kann davon auch abgewichen werden. Die Raumhöhe wirkt sich sowohl auf unsere Psyche aus, als auch auf den zur Verfügung stehenden freien Luftraum und damit auf die Luftqualität. So sind pro Person mindestens 12 m³ freier Luftraum nötig, wenn die Mitarbeiter überwiegend sitzende Tätigkeiten ausführen. 15 m³ sind für nicht sitzende Tätigkeiten erforderlich, während es bei schwerer körperlicher Arbeit schon 18 m³ sind. Wichtig ist, dass der sogenannte „freie Luftraum“ auch wirklich zur Verfügung steht. Damit ist der freie Luftraum nicht mit dem Raumvolumen in Arbeitsstätten zu verwechseln.

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So sieht es aus…

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