Unterschied zwischen Verhaltensprävention und Verhältnisprävention

Im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und im Bereich der Arbeitssicherheit tritt ein Begriff immer wieder in den Vordergrund: Prävention! Doch auch dieses Wort teilt sich in zwei Bereiche auf, so dass sich die Frage stellt: was ist der Unterschied zwischen Verhaltensprävention und Verhältnisprävention?

Sicherheit durch Verhaltensprävention und Verhältnisprävention

Arbeitsunfälle können vermieden werden, wenn der Arbeitsplatz sicher ist. Sicher heißt in dem Zusammenhang, dass das Risiko für einen Arbeitsunfall sehr gering ist.

Um Arbeitsunfälle zu verhindern, muss die Arbeitsumgebung frei von Gefährdungen sein. Dennoch muss die Aufgabe selbst noch sicher durchgeführt werden können. Das setzt natürlich die Abwesenheit von Gefährdungen in der Umgebung voraus.

Verhaltensprävention zielt auf das Handeln durch den Mitarbeiter ab

Vorsicht ist keineswegs die alleinige Aufgabe der Führungskräfte. Denn nun ist die Verhaltensprävention gefragt.

Die Mitarbeiter müssen sich so verhalten, dass sie ihre eigene Gesundheit nicht in Gefahr bringen. So setzt die Verhaltensprävention am Bewusstsein der Beschäftigten an. Sie sollen lernen, so zu handeln, dass die geforderte Arbeitsaufgabe sicher gestaltet werden kann. Dazu gehört die Kenntnis darüber, welche Schutzmaßnahmen wirkungsvoll sind und umgesetzt werden müssen. Leifragen können sein:

  • Welche Schutzeinrichtungen gibt es?
  • Welche persönliche Schutzausrüstung muss ich tragen?

Natürlich ist der Konsum von Suchtmitteln untersagt, wenn gefährliche Maschinen bedient werden müssen. Es dürfen eben die Stoffe nicht konsumiert werden, die das Reaktionsvermögen soweit herabsetzen, dass einer Gefährdung nicht schnell genug begegnet werden kann. Neben der verlangsamten Reaktion ist ein weiterer Aspekt wichtig. Das Risiko wird unter dem Einfluss bewusstseinsveränderter Substanzen, geringer eingeschätzt. Das leuchtet jedem ein.
Wenn durch die Aufgabe andere Beschäftigte gefährdet werden können, so ist der Bereich weitgehend zu sichern. Auch diese Maßnahmen liegen oft im Einflussbereich der Mitarbeiter.

Tragen von Schutzkleidung gehört zur Verhaltensprävention

Hier setzt ebenfalls der Bereich der Verhaltensprävention an. Das Benutzen von Gehörschutz, Handschuhen und die richtige Aufbewahrung von Gefahrstoffen, liegen im Interesse der Mitarbeiter. Es ist die eine Seite der Medaille, Vorschriften und Verbote auszusprechen.

Einsichtiges Handeln ist und bleibt die eigentliche Kernaufgabe der Verhaltensprävention. Das Erstellen von Vorgaben, wie z.B. Betriebsanweisungen, ist eine Pflicht der Vorgesetzten. Auch die regelmäßige Unterweisung zählt zu deren Kernaufgaben. Die Einhaltung liegt aber oft im Verantwortungsbereich der Mitarbeiter. Dafür sollten sie einsehen, dass es sinnvoll ist, sich an die Vorschriften zu halten.

Verhältnisprävention ist die Gestaltung der Arbeitsumgebung durch die Vorgesetzten

Ist die Arbeitsumgebung zu dunkel und können deswegen sicherheitsrelevante Einrichtungen und Hinweise nicht erkannt werden, so ist das Arbeitsumfeld verbesserungswürdig.

Wenn die Arbeitsumgebung an die Umwandlung des Arbeitsplatzes angepasst wird und dadurch eine sicherer Arbeitsplatz entsteht, spricht man von Verhältnisprävention. Für deren Umsetzung sind Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz gefragt.
Dabei geht er darum, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass ein gesundheitsgerechtes Arbeiten möglich ist. Eine Arbeitsatmosphäre zu schaffen, in der sich die Beschäftigten trauen auf gesundheitliche Risiken hinzuweisen, liegt im Verantwortungsbereich der Führungskräfte und zählt damit zur Verhältnisprävention. Auch die notwendigen Hilfsmittel und eine sichere Arbeitsausstattung sind wichtig.

Was ist der Unterschied zwischen Verhaltensprävention und Verhältnisprävention?

Die oben gemachten Ausführungen lassen sich kurz zusammenfassen:

Alles das, was der Mitarbeiter selbst, durch sein eigenes Verhalten im Arbeits- und Gesundheitsschutz beitragen kann, lässt sich dem Bereich der Verhaltensprävention zurechnen. Alles was nicht unmittelbar im Verantwortungsbereich oder im Einflussbereich der einzelnen Beschäftigten liegt, gehört dann zur Verhältnisprävention. Damit sind die Führungskräfte im Sinne der Fürsorgepflicht gefordert.

Im Bereich der Ergonomie gibt es eine ähnliche Unterteilung. So wird dort von einer Verhaltensergonomie und einer Verhältnisergonomie gesprochen.