Wie müssen Toilettenräume in Arbeitsstätten ausgestaltet sein?

In Deutschland gelten strenge Vorschriften im Arbeitsstättenrecht. So ist genau geregelt, wie Toilettenräume in Arbeitsstätten auszustatten sind.

Die genauen Vorgaben finden sich in der ASR A4.1 „Sanitärräume“.

Welche Ausstattung müssen Toilettenräume in Arbeitsstätten haben?

Natürlich ist es nicht damit getan einfach ein Toilettenbecken aufzustellen. Allein die Anzahl der Toiletten in Arbeitsstätten hängt von mehreren Faktoren ab.

Zusätzlich ist eine Mindestzahl an Handwaschgelegenheiten und Abfallbehältern vorzusehen. Die Anzahl ergibt sich wieder aus Tabelle 2 der Arbeitsstättenregel ASR A4.1.

Die Vorschrift besagt auch, dass es ein Handwaschbecken mit fließendem Wasser und einem geschlossenen Wasserabflusssystem geben muss. Seife und Handtücher sind natürlich Pflicht. Aus hygienischen Gründen sollen die Handtücher durch Einmal-Produkte oder Warmlufttrockner ersetzt werden.

Ist ein Warmwasseranschluss in Toilettenräumen vorgeschrieben?

Es mag sich ernüchternd anhören. Aber Warmwasser in Toilettenräumen ist keine eindeutige Vorschrift. Grundsätzlich reicht Kaltwasser für Toilettenspülung und Handwaschbecken aus. Allerdings schreibt die ASR A4.1 vor, dass der Bedarf für Warmwasser zu ermitteln ist. Ist das Ergebnis positiv, dann muss ein Warmwasseranschluss installiert werden. In den meisten Fällen, wenn es sich um einen reinen Toilettenraum handelt, ist kein warmes Wasser notwendig.

Anders sieht es aus, wenn der Sanitärraum eine Dusche enthält. Dann ist warmes Wasser schon schön.

Wie lang darf der Weg zur Toilette sein?

Der Weg vom Arbeitsplatz zur Toilette sollte nicht zu lange dauern. Deswegen wird in der ASR A4.1 Abs. 1 eine konkrete Vorgabe zur Weglänge gemacht. So gilt ein Richtwert von maximal 50 m. Diese Strecke sollte nicht überschritten werden. Dies ist allerdings keine starre Regelung. Sollte die nächste Toilette mehr als 100 m entfernt sein, dann hört der Spaß aber auf. In der ASR A4.1 Kapitel 5.2 Abs. 1 steht dazu:

„… darf 100 m nicht überschreiten …

Dürfen sich Toilettenräume auf einem anderen Stockwerk befinden?

Es ist ein Traum der Bequemlichkeit. Nach Möglichkeit sollten alle Annehmlichkeiten auf einem Stockwerk sein. Arbeitsplatz, Pausenraum und Toiletten. Doch gibt es darauf einen Anspruch?

Hier hat der Gesetzgeber einen Spielraum gelassen. Denn die nächste Toilette muss nicht auf dem gleichen Stockwerk liegen. So ist es dem Arbeitnehmer zumutbar, wenn er eine Etage hoch, oder eine Etage nach unten geht. Das ist allerdings das obere Limit, denn ein Wechsel von 2 Etagen ist nicht mehr zulässig. Auch das steht im Abs.1, Kapitel 5.2 der ASR A4.1.  

„Die Toilettenräume müssen sich im gleichen Gebäude befinden und dürfen nicht weiter als eine Etage von ständigen Arbeitsplätzen entfernt sein.“

Grundsätzlich ist der Etagenwechsel also zulässig. Allerdings ist trotzdem sicherzustellen, dass die maximale Wegstrecke nicht mehr als 100 m beträgt.

Ist es zulässig, dass sich die nächste Toilette außerhalb des Gebäudes befindet?

Um diese Frage zu beantworten, schauen wir uns die eben genannte Vorgabe noch einmal an.

„Die Toilettenräume müssen sich im gleichen Gebäude befinden …“

Damit wäre grundsätzlich alles gesagt. Allerdings stellt sich die Frage, was mit zwei benachbarten Gebäuden ist, die nahtlos ineinander übergehen. Manchmal merken die Beschäftigten gar nicht, dass sie plötzlich in einem anderen Gebäude stehen. Ist es vielleicht doch möglich, die Toilette aus dem Anbau zu nutzen?

Die Antwort kann „Ja“ sein. Allerdings ist dies nur unter Beachtung der folgenden Regeln zulässig:

  • Die maximale Weglänge beträgt maximal 100 m
  • Die Etage der Toilette liegt entweder direkt über, oder unter dem Arbeitsplatz
  • Es wird die erforderliche Mindestanzahl an Toiletten erreicht, welche sich aus der ASR A4.1 Tabelle 2 ergibt
  • Der Weg führt nichts durchs Freie

Sofern diese Faktoren erfüllt sind und man sich durchgehend im Inneren eines Gebäudes oder Gebäudekomplexes befindet, spricht nichts dagegen, die Toilette im Nachbargebäude zu berücksichtigen. Geht der Weg durchs Freie, muss auch das eigene Gebäude, mit eigenen Toiletten, in ausreichender Anzahl bestückt sein.

Achtung: Diese Vorgabe gilt nur, sofern es sich um einen ständigen Arbeitsplatz im Gebäude handelt:


„… Der Weg von ständigen Arbeitsplätzen in Gebäuden zu Toiletten soll nicht durchs Freie führen …“

Wie ist ein Toilettenraum aufgebaut?

Grundsätzlich hat ein Toilettenraum mindestens eine Toilette und eine Handwaschgelegenheit. Zusätzlich ist eine gewisse Anzahl an Urinalen erforderlich. Sofern es mehrere Toilettenzellen gibt, muss ein Vorraum notwendig. Diesen braucht es auch, wenn der Zugang zum Toilettenraum unmittelbar aus einem Arbeitsraum, einem Pausen- oder Bereitschaftsraum, einem Waschraum oder einer Umkleide erfolgt. Außerdem ist ein Vorraum nötig, wenn es von deinem Erste-Hilfe-Raum in den Toilettenraum geht.

Bei der Planung ist ein ausreichend großer Bewegungsraum vor dem Urinal, oder vor der Toilette zu berücksichtigen. Vor einer Toilette muss der frei zugängliche Bewegungsraum 60 cm x 80 cm betragen, vor einem Urinal 60 cm x 60 cm. Die notwendigen Abstände zwischen Toilettenraum und Urinal und Waschbecken sind in den Abbildungen der ASR A4.1 eingezeichnet.