Wie viele Toiletten müssen am Arbeitsplatz eingerichtet werden?

Wenn man muss, dann muss man. Davor schützt auch der Arbeitsplatz nicht. Es müssen also ausreichend Toiletten am Arbeitsplatz vorgehalten werden. Doch was ist ausreichend?

Wo steht, wie viele Toiletten eine Arbeitsstätte haben muss?

Wie viele Toiletten an Arbeitsplätzen eingerichtet werden müssen, steht in der Arbeitsstättenregel ASR A4.1 „Sanitärräume“. Dort steht auch, dass Arbeitsstätten mit Toiletten für die Beschäftigten auszustatten sind (Kapitel 5.2. Abs. 3).

In der ASR A4.1 wird auf den Aspekt der sogenannten Gleichzeitigkeit eingegangen, sowie auf die korrekte Unterteilung zwischen Toilettenbecken und Urinal. Doch was verstehen wir unter dem Begriff „Gleichzeitigkeit“?

Die Gleichzeitigkeit der Nutzung ist entscheidend

Grundsätzlich ist die Anzahl der Toiletten von mehreren Faktoren abhängig. Neben der Wegstrecke und der damit verbundenen Verteilung der WCs hängt die Zahl der Entledigungsmöglichkeiten von der Anzahl der Beschäftigten ab. Tabelle 2 der ASR A4.1 trifft eine Zuordnung, bei welcher Personenzahl, welche Anzahl an Toiletten vorzuhalten sind. Ebenso ist die Anzahl der zugehörigen Handwaschgelegenheiten festgelegt. Doch die Tabelle enthält zwei unterschiedliche Vorgaben:

  • Mindestanzahl bei niedriger Gleichzeitigkeit der Nutzung
  • Mindestanzahl bei hoher Gleichzeitigkeit der Nutzung

Wie definiert sich eine „hohe Gleichzeitigkeit der Nutzung“ und das entsprechende Gegenstück?

Die Grundidee, welche hinter der Unterscheidung steckt, ist die Folgende:

Wenn mehrere Menschen gleichzeitig auf die Toilette gehen, werden mehrere Sitzplätze benötigt, als wenn die Menschen zeitversetzt das stille Örtchen besuchen. Der große Ansturm ist also in Arbeitsstätten zu erwarten, in denen gleichzeitige Pausen gemacht werden. In Unternehmen mit Schichtbetrieb kann es zu Beginn oder zum Ende voll werden. In diesem Fall sind die beiden Spalten zur „Hohen Gleichzeitigkeit“ zu verwenden.

Anzahl der Toiletten am Arbeitsplatz
Anzahl der Toiletten am Arbeitsplatz

Wie viel Urinale sind am Arbeitsplatz erforderlich?

In den Herrentoiletten befinden sich, neben den eigentlichen Sitzgelegenheiten, die sogenannten „P***Becken“, welche offiziell als Urinal bezeichnet werden. Wie viele das sein müssen, regelt ebenfalls die Arbeitsstättenregel. Denn grundsätzlich gilt: 1 Toilettenbecken und 2 Urinale. Das bedeutet, nach ASR A4.1 Kap. 5.2. Abs. 4:

„Für männliche Beschäftigte ist bei der Bereitstellung von Toiletten und Urinalen mindestens ein Drittel als Toiletten, der Rest als Urinale auszuführen.“

Doch wie viele Urinale müssen vorgehalten werden, wenn nur ein oder zwei Toilettenbecken gefordert sind?

Auch das ist geregelt, wenn auch nur als Empfehlung:

„Aus hygienischen Gründen wird bei der Beschäftigung von männlichen Beschäftigten und der Notwendigkeit von nur einer Toilette empfohlen, trotzdem ein Urinal bereitzustellen.“ 

Wie viele Toiletten dürfen in einem Toilettenraum untergebracht werden?

Bei der Ausgestaltung von Arbeitsstätten wird zwischen Toilettenzellen und Toilettenräumen unterscheiden. Ein Toilettenraum umfasst also mindestens eine Toilette mit zugehörigen Handwaschgelegenheiten. Eine Toilettenzelle ist im Prinzip das kleine Häuschen in dem Toilettenraum. Die maximale Anzahl an Toilettenzellen pro Toilettenraum ist auf maximal 10 begrenzt. Zusätzlich dürfen 10 Urinale installiert werden. (ASR A4.1 Kapitel 5.2. Abs. 5).