Beschäftigte sind über die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen versichert. Doch sind sie auch im Ausland abgesichert? Solange die Mitarbeiter in einem vertraglich festgelegten Arbeitsverhältnis für einen Arbeitgeber in Deutschland tätig sind, greift die deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Diese zahlt
Im Ausland versichert – ja oder nein?
