Handelt es sich um Abbrucharbeiten, wenn Asbest im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten vollständig entfernt wird? In der Gefahrstoffverordnung, Anhang II, ist das Arbeiten an Asbestprodukten verboten. Allerdings gibt es nach wie vor Bauteile, die aus Asbestzement bestehen. Prinzipiell ist dagegen nichts
Instandhaltungsarbeiten – ist die Entfernung von Asbest ein Abbruch?
