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Asbest kommt in verschiedenen Ausprägungen vor. In der Bausubstanz können wir schwachgebundenen oder festgebundenen Asbest finden. Dabei handelt es sich um ein Material, dessen Fasern einen Durchmesser von bis zu 2 µm aufweisen. Chemisch betrachtet gehört Asbest zu den Silikaten und kommt in der Natur in verschiedenen Gesteinen vor. Die normale Umgebungsluft, die wir jeden Tag einatmen, enthält pro Kubikmeter ca. 300 lungengängige Asbestfasern. Aufgrund seiner chemischen und thermischen Beständigkeit wird Asbest seit den dreißiger Jahren für die Herstellung einer Vielzahl von Produkten verwendet. Zu diesen Produkten zählen beispielsweise Bremsbeläge, Kupplungsbelege und Dichtungen. Bis in die sechziger und siebziger Jahre wurde Asbest in großen Mengen für die Erzeugung von Baumaterialien verwendet.
Die Fasern sind die Gefahr
Der Grund des vielseitigen Einsatzes liegt in den Eigenschaften, sowie der Tatsache, dass sich asbesthaltige Materialien sehr gut verarbeiten lassen. Solange die Asbestfasern im entsprechenden Material festgebunden sind, besteht für uns Menschen keine Gefahr.
Das ist auch klar, denn solange Asbest als Feststoff vorliegt, können wir die Fasern nicht einatmen. Zu einer Gefährdung werden die Fasern erst dann, wenn sie sich in der Raumluft frei bewegen. Bei Arbeiten an den asbesthaltigen Produkten werden die gebundenen Fasern freigesetzt. Dazu zählen die mechanischen Arbeiten wie bohren, sägen oder fräsen.
Tückisch sind die Asbestfasern, weil sie sehr klein und dadurch nicht mit dem bloßen Auge zu erkennen sind. Zudem kann ein enormes Risiko für die eigene Gesundheit bestehen, wenn wir Asbest einatmen.
Aus diesem Grund wurde die Verwendung im Jahre 1993 verboten. Im gleichen Atemzug wurde der Handel untersagt. Das war die Zeit, ab der ein signifikanter Zusammenhang mit auftretenden Krebserkrankungen klar wurde.
Was macht Asbest so gefährlich?
Asbestfasern haben die Eigenschaft, dass sie sich meist der Länge nach spalten. Eine Anlagerung in der Lunge kann oft nicht rückgängig gemacht werden. Durch die Fasern wird das Lungengewebe ständig mechanisch gereizt und weiter durch die aggressiven Ausscheidungen der Fresszellen angegriffen. Es entstehen kleineren Narbengewebe, die sich am Ende zu einer Asbesthose entwickeln. Die Asbesthose ist bereits seit 1936 als Berufskrankheit anerkannt. Gleiches gilt für Tumore von Lungen und Bauchfell. Die krebserregende Eigenschaft von Asbest ist unumstritten, allerdings lässt sich oft nicht sagen, wie viele eigeatmete Fasern zu einer ernsthaften Erkrankung führen.
Die Krebsfrüherkennung war lange Zeit nicht möglich. Entsprechende Untersuchungen sind noch heute, nur mit einem erheblichen Risiko verbunden.
Kritisch sind die Fasern dann, wenn sie länger als 5 µm sind und ihre dicke weniger als 3 µm beträgt. Breite und Länge bestimmen indirekt das Verhältnis von Länge zu Dicke. Ist dieses größer als 3:1, ist das Risiko erhöht. Dieses Zahlenverhältnis finden wir bei den Fasern oft vor.
Ein weiteres Problem ist, dass die Latenzzeit oft mehr als 30 Jahren beträgt. Als Latenzzeit wird der Zeitraum zwischen dem Einatmen von Asbestfasern und der Ausbildung von Symptomen bezeichnet. Wer nur kurzzeitig einer mit Asbest belasteten Raumluft ausgesetzt war, dessen Risiko ist natürlich nicht mit einer längeren Exposition vergleichbar. Wer ständig mit diesen Produkten arbeiten, ist hingegen einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt. Dennoch ist es vorhanden und genau aus diesem Grund ist die Arbeit an Asbestprodukten verboten.
Von 3.000 gestellten Anträgen auf Anerkennung einer Berufserkrankung wurden 1.000 Anträge als solche akzeptiert und eine Berufskrankheit anerkannt.
Was ist schwachgebundener Asbest?
Wie der Name schon verrät, ist schwachgebundener Asbest eben nicht sehr fest gebunden. Schon kleinere Erschütterungen führen dazu, dass die Asbestfasern freigesetzt werden. Die Rohdichte liegt bei weniger als 1.000 kg/m³.
Schwachgebundener Asbest wurde in Form von Spritzasbest verarbeitet und fand beispielsweise in Brandschutzummantelungen Verwendung. Dies liegt auch an der hohen thermischen Widerstandsfähigkeit des Materials. Ebenso kam es in Leichtbauplatten und Nachtspeicheröfen vor.
Die Vinylbodenbelege aus den 1960ern enthielten ebenfalls ein Trägermaterial, welches Asbestfasern beinhaltete. Problematisch ist das Ganze auch heute noch, weil es bei Sanierungsarbeiten oft schwierig ist, das asbesthaltige Material zu erkennen. Selbst Fachleute tun sich sehr schwer damit ein vorhandenes Material zu erkennen. Deswegen werden die Proben zur Analyse eingeschickt. Aufgrund der Fasern und deren Feinheit ist eine Sanierung von Gebäuden oft sehr aufwendig. An den Materialkanten (nach Bruch oder Schnitt) sind deutliche Faserbüchel zu erkennen.
Festgebundener Asbest
Den festgebundenen Asbest fand man überwiegend in Dach- und Wellpappen, Rohren, Kabelkanälen und Gartenmöbeln. Auch Tischtennisplatten und Minigolfbahnen wurden früher aus Asbestzement hergestellt. Dabei fand das besagte Material nicht nur in den festen Bausubstanzen Anwendung, sondern auch im Bitumenkleber. Letzteres zieht bei Sanierungsarbeiten, bei denen Bitumenkleberschichten entfernt werden müssen, aufwändige Schutzmaßnahmen nach sich. Festgebundener Asbest hat eine Rohdichte über 1.400 kg/m³. Der Anteil am gesamten Material beträgt nur 10 – 15 %.
Wie bereits erwähnt, besteht die Gefährdung an Lungenasbesthose zu erkranken nur dann, wenn sich Asbestfasern in der Raumluft befinden, die eingeatmet werden können. Festgebunden, also wenige Fasern in viel Bindemittel, können in der Regel nicht eingeatmet werden.
Immobilienbesitzer haben oft ein schweres Los, da sie oft keine Kenntnis darüber haben, ob in Ihrem Gebäude asbesthaltige Materialien verbaut sind. Umso wichtiger ist es, die notwendige Sanierungsfirma darüber in Kenntnis zu setzen, wenn das Vorhandensein von asbesthaltigen Materialien nicht ausgeschlossen werden kann.
Wer darf mit Asbest arbeiten und was ist verboten?
Erlaubt ist eine „Arbeit“ mit asbesthaltigen Produkten prinzipiell nicht. Lediglich die sogenannten ASI-Arbeiten sind gestattet.
ASI bedeutet Abbruch-, Sanierungs-, und Instandsetzungsarbeiten. Diese dürfen laut TRGS 519 nur durch Firmen und Personen ausgeführt werden, die die erforderlichen Kenntnisse im Umgang und in der Entsorgung von Asbest verfügen. Diese Kenntnisse werden mit der erforderlichen Sachkunde erworben.
Es ist nicht gestattet, asbesthaltigen Materialien mechanisch zu bearbeiten. Dazu zählen Tätigkeiten wie brechen und schneiden, aber auch das Bearbeiten mit Hochdruckreinigern. Natürlich sind bohren und sägen auch verboten.
Gleichfalls ist es nicht gestattet, asbesthaltige Materialien durch andere zu überdecken. Dies würde die Gefahr nach sich ziehen, dass diese Materialien zu einem späteren Zeitpunkt nicht als solche wahrgenommen werden. Auf Asbestzementdächern dürfen keine Installationsarbeiten durchgeführt werden, mit denen zusätzliche Geräte oder Maschinen auf dem Dach installiert werden. Dabei ist beispielsweise bei Photovoltaikanlagen zu denken.
Dass die weitere Verwendung von asbesthaltigen Materialien verboten ist, versteht sich von selbst. Gleiches gilt für verschenken und verkaufen. Beim Thema Asbest ist wirklich größte Vorsicht geboten.
Ein paar Fakten
- Weltweit sterben ca. 100.000 Menschen an den Nachwirkungen einer Asbestexposition
- In Bauprodukten, welch vor 1993 verwendet wurden, kann Asbest enthalten sein, so z.B. in Spachtelmassen, Klebern, Dichtungsmassen, Putzen und Anstrichstoffen
- eine wichtige Rechtsgrundlage, für Tätigkeiten mit Asbest, ist die TRGS 519 (nur im Rahmen von ASI-Arbeiten)
- Mitarbeiter anzuweisen, ohne ausreichende Schutzmaßnahmen und Sachkunde zu arbeiten, ist nicht gestattet!