Flur Fluchtweg Rettungsweg

Flur, Fluchtweg, Rettungsweg oder Verkehrsweg. Das alles sind Begriffe, die wir sowohl im Alltag, als auch in der Arbeitsstätte benutzen. Meistens meinen wir damit eine Art Flur, den wir als Verbindungsweg verwenden, um von einem Ort zu einem anderen Ort zu gelangen. Doch die Begriffe beschreiben unterschiedliche Anforderungen, die an solche Wege gestellt werden. Wir erklären wie die Differenzierung erfolgt.

Verkehrswege dienen Personen und Fahrzeugen dazu, sich von einem Ort zum anderen zu bewegen.

Verkehrswege sind für den Fußgänger-oder Fahrzeugverkehr (personengesteuert oder automatisiert) oder für die Kombination aus beiden bestimmte Bereiche auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen. Dazu gehören insbesondere Flure, Gänge einschließlich Laufstege und Fahrsteige, Bühnen und Galerien, Treppen, ortsfeste Steigleitern und Laderampen.“ (ASR A1.8 „Verkehrswege“)

Fluchtwege sind Verkehrswege, die frei von Gefährdungen sein müssen. Sie dienen Personen zur Flucht in einen sicheren Bereich.

Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können.“ (ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan)

Ein Flur ist ein Verkehrsweg und dient i.d.R. ausschließlich dem Zweck sich von einem zum anderen Ort zu bewegen.

Sobald ein Flur als Flucht- oder Rettungsweg dient, wird dieser als notwendiger Flur bezeichnet. Flucht- und Rettungswege führen immer in einen sicheren Bereich. Demzufolge ist ein notwendiger Flur besonders sicher zu gestaltet. Dazu zählt bspw., dass dort keine Brände entstehen dürfen und keine Stolperstellen vorhanden sind. Andererseits müssen notwendige Flure auch rauchdicht und die Bauteile (Wände, Türen, etc.) feuerhemmend sein. (Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO), § 12 „Notwendige Flure, offene Gänge“)

Ist ein notwendiger Flur immer auch ein Fluchtweg?

In der Regel dient ein Flur als Verkehrsweg und wird auch für die Flucht des Bereiches und/ oder der Rettung von Personen genutzt. Ein notwendiger Flur stellt zwangsläufig einen Rettungs- und Fluchtweg dar. Andersrum sind Fluchtwege nicht ausschließlich Flure und können sich auch ohne bauliche Abtrennung ergeben. Dies ist ganz oft der Fall.

Der Fluchtweg ist ein Weg, der von den Personen zur Flucht benutzt wird.

Dieser beginnt dort, wo die Menschen mit der Flucht beginnen.

Im Büro beginnen die Fluchtwege sozusagen am Schreibtisch, in einer Werkstatt an der Maschine usw. Ein Fluchtweg beginnt an jeder Stelle eines Raumes, an dem sich Personen aufhalten können. Wird nach Verlassen des Raumes die Flucht über den Flur fortgesetzt, wird dieser zu einem Teil des Fluchtweges. Damit ist auch klar, dass sich die Verbindungstür zwischen dem Raum und dem Flur im Verlauf eines Fluchtweges befindet.

Fluchtweglänge ist die kürzeste Wegstrecke in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort bis zu einem Notausgang.“ (ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan, 3.2)

Wann ein Flur ein notwendiger Flur ist und damit der Flucht dient, kann Ihnen Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit sagen. Ebenso, welche besonderen Anforderungen daran zu stellen sind.

Flur und Fluchtweg
Was ist ein Flur, was ein Fluchtweg?