Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen Gefährdungen an Arbeitsplätzen, Arbeitsumgebung und Arbeitsmitteln ermittelt werden, die sich lang- oder kurzfristig negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken. Erst wenn solche Gefährdungen bekannt sind, können Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung ergriffen werden.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung Safety & Health Consulting

Wo steht, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss?

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist in diversen Regelwerken vorgeschrieben. Für alle Arbeitsplätze wird sie in § 6 „Dokumentation des Arbeitsschutzgesetzes gefordert.

Gleichzeitig ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der Betriebssicherheitsverordnung, § 3 „Gefährdungsbeurteilung“, gefordert.

Demnach muss der Arbeitgeber bereits vor der ersten Verwendung eines Arbeitsmittels die damit verbundenen Gefährdungen ermitteln und beurteilen. Mit den darauffolgenden Schutzmaßnahmen wird die Gesundheit der Beschäftigten sichergestellt.

Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilung?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht, eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen und wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Allerdings kann er sich dabei unterstützen lassen. Das ist deswegen sinnvoll, weil der Unternehmer nicht in allen Arbeitsbereichen die Kenntnisse hat und der Betrieb sehr groß sein kann.

Besondere Unterstützung erhält der Chef von der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi). Diese wird ihm helfen, das Gefährdungspotenzial abzuschätzen und die Schutzmaßnahme festzulegen. Die Verantwortung bleibt jedoch grundsätzlich beim Unternehmer.

Weitere Akteure sind die Betriebsärzte, die Personalvertretung, die Sicherheitsbeauftragten und die Mitarbeiter vor Ort.

Keine einmalige Sache

Sobald die Gefährdungsbeurteilung einmal erstellt wurde, gehört sie keinesfalls in den Schrank. Denn die festgelegten Schutzmaßnahmen müssen abgeleitet und umgesetzt werden. Die Wirkung muss dann überprüft werden. Außerdem muss dieses Dokument regelmäßig (mindestens jährlich) überprüft werden. Zudem ist die Dokumentation bei Änderungen des Arbeitsplatzes und bei besonderen Ereignissen anzupassen.

Prozess Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Safety & Health Consulting

So läuft eine Gefährdungsbeurteilung ab

Es gibt kein gesetzlich starr festgelegtes Prozedere. Allerdings kann die Gefährdungsbeurteilung nach dem folgenden Regelkreis erstellt werden:

  • Ermittlung der Gefährdungen
  • Beurteilung der Gefährdungen
  • Festlegen von Schutzmaßnahmen
  • Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen prüfen und ggf. korrigieren
  • Gefährdungsbeurteilung prüfen und/ oder aktualisieren

Wie kann der virtuelle Assistent helfen?

Safety & Health Consulting bietet Ihnen einen virtuellen Assistenten im Arbeitsschutz an. Dieser kann Ihnen auf mehrere Arten helfen. Wir behalten Ihre Termine im Blick und erinnern Sie, wann Sie die Gefährdungsbeurteilung wieder überprüfen müssen. Zudem können wir die Dokumente auf Plausibilität prüfen und Ihnen mitteilen, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wir helfen Ihnen dabei, die notwendige Zuarbeit Ihrer Mitarbeiter nachzuverfolgen, wenn Sie bspw. ein größeres Unternehmen haben und die Zuständigkeiten für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung aufgeteilt haben. In diesem Zusammenhang holen wir für Sie die Ergebnisse ein und erinnern Ihre Führungskräfte an die Überprüfung der Wirksamkeit. Damit übernehmen wir das Prozess- und Dokumentenmanagement im Arbeitsschutz. Natürlich bleiben die wichtigen Dokumente bei Ihnen. In Abhängigkeit von Ihrer Unternehmensstruktur arbeiten wir mit Ihrer internen oder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Das hat einen ganz einfachen Hintergrund: Die FaSi hat in der Stabsfunktion keine Linienaufgaben und die Gefährdungsbeurteilung liegt außerhalb deren Verantwortungsbereiches.

Der Virtuelle Assistent im Arbeitsschutz Safety & Health Consulting

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