Branche Abbruch und Sanierung

Für Abbau und Rückbau gibt es jetzt eine Branchenregel: DGUV Regel 101-603.

In dieser Broschüre wird ein Überblick über die wichtigsten staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzbestimmungen gegeben. Ergänzt wird diese nützliche Kurzfassung durch eine Darlegung von Gefährdungen und präventiven Maßnahmen.

Sinnhafter Weise ist diese Regel auf Baustellen interessant. Die typischen Gefährdungen sind bspw. Absturz, Lärm, Staub und andere Verletzungen.

Insgesamt ist das relativ neue Konzept der Unfallversicherungen, die Vorgaben in speziellen Tätigkeitskategorien zusammenzufassen, eine gelungene Idee. Neben den speziellen Anforderungen, die sich durch den konkreten Arbeitsplatz ergeben, steht auch eine sinnvolle Arbeitsschutzorganisation im Fokus.

Wie auch in der Branchenregel „Branche Bürobetriebe DGUV Regel 115-401 ist die Brücke von den gesetzlichen Anforderungen, über die DGUV Regeln zu den DGUV Informationen durch Anschaulichkeit gebaut.

Die pdf-Version kann kostenfrei auf den Seiten der DGUV heruntergeladen werden.