Pausenräume - diese Anforderungen werden gestellt

Der Arbeitgeber muss Pausenräume einrichten, sofern dies erforderlich ist. Doch welche Vorgaben müssen bei Pausenräumen umgesetzt werden?

In der Arbeitsstättenregel steht, was ein Pausenraum ist

„3.1 Pausenräume sind allseits umschlossene Räume, die der Erholung oder dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Pause oder bei Arbeitsunterbrechung dienen. Insbesondere für Arbeitsstätten im Freien oder auf Baustellen können dies z. B. auch Räume in vorhandenen Gebäuden sowie in Baustellenwagen, absetzbaren Baustellenwagen oder in Containern sein.“ (ASR A4.2 Punkt 3.1).

So wird schnell klar, wann Pausenräume eingerichtet werden müssen und welchem Zweck die dienen.

Wie weit darf der nächste Pausenraum weg sein?

Um einen Pausenraum zu erreichen, sollte der Weg nicht allzu lang sein. Schließlich soll der Weg zurück an den Arbeitsplatz nicht davor abschrecken, den Erholungsraum aufzusuchen. Aus diesem Grund macht die Arbeitsstättenregel A4.2 in Punkt 4.1 die Vorgabe:

„(5) Der Zeitbedarf zum Erreichen der Pausenräume soll 5 Minuten je Wegstrecke (zu Fuß oder mit betrieblich zur Verfügung gestellten Verkehrsmitteln) nicht überschreiten.“

Längere Wege führen in der Regel dazu, dass der Pausenraum nicht aufgesucht wird. Das wird mit dem folgenden Argument bestätigt: „Wenn ich da bin ist die Pause vorbei!“

Interessanter wird die Argumentation bei den Pausenbereichen. Die Entfernung zum Pausenbereich wird hier in Meter definiert. Dazu schauen wir wieder in die ASR A4.2 (5):

„Die Wegstrecke zu Pausenbereichen darf 100 m nicht überschreiten.“

Welche Anforderungen sind an Pausenräume zu stellen?

Die Einrichtung von Pausenräumen folgt dem Grundgedanken, dass die Mitarbeiter die Möglichkeit haben, die Arbeit sowohl körperlich, als auch geistig zu unterbrechen. Deswegen muss ein Pausenraum so eingerichtet werden, dass die arbeitsbedingten Einflüsse draußen bleiben. Gleichzeitig muss es sich um einen sicheren Bereich handeln. Er muss also frei von Gefährdungen sein, die über das normale Alltagsgeschehen hinausgehen. Auch dazu macht die Arbeitsstättenregel A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume in Kapitel 4 Vorgaben.

Weil die Pausenbereiche oft in den Arbeitsräumen eingerichtet werden, hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass ein Pausenbereich nicht unter schwebenden Lasten eingerichtet wird und dass eine Gefährdung durch herabfallende Gegenstände vermieden wird.

Neben der Gefährdung durch herabfallende Gegenstände, müssen weitere Faktoren ausgeschaltet werden. Dazu zählen Stäube, Dämpfe und unangenehme Gerüche. Besonders heikel können auftretende Vibrationen sein, die in unmittelbarer Umgebung von Technikräumen auftreten können. Der Schallpegel durch Umgebungseinflüsse darf 55 dB(A) nicht überschreiten.

Die richtige Beleuchtung und eine direkte Sichtverbindung nach außen dienen maßgeblich der Erholung bei. Aus diesem Grund fordert die ASR beides. Ein Pausenraum solle eine Sichtverbindung nach außen haben, in einem Pausenbereich wird dies empfohlen. Deswegen ist es sinnvoll, den Pausenbereich an einem Fenster zu platzieren.

Ein absolutes Muss ist eine ausreichende Beleuchtung. Dabei ist darauf zu achten, dass die Farbtemperatur dem des natürlichen Tageslichts entspricht. Darüber hinaus ist eine optimale Helligkeit vorzusehen und ggf. durch künstliche Beleuchtung zu ersetzen.

Die Wahl der richtigen Temperatur und die Qualität der Atemluft müssen nicht weiter erwähnt werden. Welche Anforderungen hier zu stellen sind, ergibt sich aus den Arbeitsstättenregeln

Wichtig ist, dass die Beschäftigten keiner Zuluft ausgesetzt sind. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Tür direkt ins Freie führt. Logischer Weise sind Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Darunter versteht der Gesetzgeber einen Tisch und eine Sitzgelegenheit mit Rückenlehne. Gleichzeitig gehört ein Abfalleimer mit Deckel in die Pausenräume.

Wie groß müssen Pausenräume sein?

Die Frage nach den Raumgrößen wird ständig gestellt. Das trifft auf alle Räume in Arbeitsstätten zu. Um dies Antwort zu finden, hilft uns der Gesetzgeber. Als Faustregel gilt:

Wenn sich mehrere Beschäftige gleichzeitig im Pausenraum aufhalten, hat jeder einen Anspruch auf mindestens 1 m². Dabei sind Tisch und Sitzgelegenheit einbezogen. Zusätzlich sind die Flächen für die Einrichtungsgegenstände, die Fluchtwege und die Verkehrswege vorzusehen.

Auch wenn sich nur eine Person im Pausenraum aufhält: Die Mindestfläche wird mit 6 m² festgesetzt. (ASR A4.2 4.1 (9)).

Wie hoch muss ein Pausenraum sein?

Für Pausenräume ist nicht nur eine Mindestfläche vorzusehen, sondern auch eine bestimmte Raumhöhe. Diese ergibt sich aus den Anforderungen der Raumabmessungen, welche mit einer eigenen Arbeitsstättenregel gesegnet wurde (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen).

Aus der entsprechenden Grundfläche ergibt sich, wie hoch ein Pausenraum sein muss. Dies gilt allerdings für alle Arbeitsräume.

  • Bis 50 m² –> 2,5 m
  • Mehr als 50 m² –> 2,75 m
  • Mehr als 100 m² –> 3,00 m
  • Mehr als 2.000 m² –> 3,25 m

Unter Umständen kann die Raumhöhe um 0,25 m herabgesetzt werden, allerdings darf der Mindestwert von 2,50 m nicht unterschritten sein.

Neben den festen Vorgaben werden die „weichen“ und weniger Konkreten Bewertungsmaßstäbe herangezogen. Das wären dann Faktoren wie die Wirkung auf die Psyche etc.

Besteht ein Anspruch auf Kühlschrank und Herd?

Pausenräume können viel mehr als nur Stühle und Tische enthalten. Das fängt bei der optischen Gestaltung mit einer ansprechenden Beleuchtung an und hört bei Pflanzen auf. Doch wie sieht es mit einer Miniküche, also Herd und Kühlschrank aus?

Unter Umständen muss der Chef nämlich beides zur Verfügung stellen. Ein Pausenraum muss immer dann mit „Einrichtungen zum Wärmen und Kühlen von Lebensmitteln“ müssen immer dann gestellt werden, wenn:

  • Keine eigene Kantine vorhanden ist oder
  • Die Beschäftigten eine bestimmte Diät einhalten müssen (siehe ASR A4.2. Punkt 4.1 (12))

Letzteres ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber seine Pausenräume mit Kühlschrank und Kochgelegenheit ausstatten, um seinen Mitarbeitern etwas Gutes zu tun. So eine leckere, kalte Melone ist im Sommer grundsätzlich eine gute Idee!