Fallzahlen

Wir kennen es, die Fallzahlen sind ständig im Gespräch. Jeden Tag geht es um Neuinfektionen, Risikogebiete, Fallzahlen und Quarantäne. COVID-19, Corona und PCR-Test. Dazu gelten Beherbergungsverbote, dann wieder nicht, hier ja, dort nein. Wegen eines positiv getesteten Schülers, werden ganze Klassen nach Hause geschickt. Doch diejenigen die bleiben, sitzen mit Decke und Schlafsack, bei geöffnetem Fenster in der Schule und warten zitternd auf Erlösung durch die Quarantäne. Denn zu Hause geht wenigstens die Heizung. Nebenbei ploppen immer mal wieder die Meldungen auf, dass die Bundesregierung die Masken nicht bezahlt hat.

Die Suche nach bundeseinheitlichen Regelungen rücken immer weiter in die Ferne, es ist das pure Chaos in der Bundesrepublik. Teilweise, unter anderem im Landkreis Traunstein in Bayern, sind Grippeschutzimpfungen nicht möglich, weil der Impfstoff fehlt. Nun gut, dafür haben wir ja die Einschränkungen, denn was gegen Corona hilft, hilft auch gegen Grippeviren. Diese werden eh oft von den Coronaviren begleitet, nämlich die 3 alten Vertreter.

Oft entsteht der Eindruck, dass es keine anderen Infektionskrankheiten mehr gibt, es gibt nur noch Corona und damit verbunden den krampfhaften Wahn nach einer zweiten, dritten und vierten Welle.

Was ist eine Pandemie?

Eine Pandemie ist eine Epidemie, nur eben mit internationaler Tragweite. Eine weltweite Epidemie, wird also Pandemie genannt. Doch was ist eine Epidemie?

Die liegt immer dann vor, wenn viele Menschen einer abgegrenzten Region betroffen sind. „Viel“ ist allerdings immer relativ!

Inzidenz der Fallzahlen – Was ist ein Risikogebiet?

Ein Risikogebiet wird durch das Robert-Koch Institut (RKI) ermittelt, aber nicht festgelegt. Die Grundlage dafür bietet die Rate an Neuinfektionen. Die sogenannte „Sieben-Tage-Inzidenz“ wurde für die Einstufung als Risikogebiet festgelegt. Überall dort, wo es in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gibt, wird ein Risikogebiet ausgerufen. Ab 35 Neuinfektionen der letzten 7 Tage, bezogen auf 100.000 Einwohner, müssen die Gesundheitsämter Alarm schlagen. Damit möchte man definieren, dass diese Region besonders gefährlich sei. Doch diese Zahl, die uns Menschen völlig kirre macht, große Teile der Wirtschaft zerstört und die Ursache für viele große Demonstrationen ist, ist äußerst fragwürdig.

Corona Virus steigende Fallzahlen
Das Coronavirus wird durch den PCR Test nachgewiesen

Die Zahl der Neuinfektionen ist und bleibt unbekannt

Es ist allgemein bekannt und zwischendurch mehrfach publiziert, dass eine Corona-Infektion, genauer gesagt eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger oft unbemerkt bleibt. Während ein paar Menschen heftige Symptome zeigen, fühlt sich der Großteil eher angeschlagen, andere haben gar keine Symptome. Als klassische Symptome werden vom RKI trockener Husten, Verlust des Geschmackssinns und Fieber genannt. Doch nicht jeder SARS-2 Träger merkt das. Wer sich fit fühlt und keiner Zwangstestung am Flughafen oder sonst wo unterliegt, wird nicht gefunden. Die 50 Neuinfektionen, von denen in den Medien die Rede ist sind lediglich die, bei denen ein PCR-Test ein positives Ergebnis hatte. Über die Zahl der Neuinfektionen, sagt dieser Test also nur ein wenig aus. Hinzu kommt das Dilemma, dass es viele falsche positive Tests gibt. Das bedeutet, dass es unter den 50 Neuinfektionen innerhalb einer Woche auch eine gewisse Anzahl an Personen gibt, bei denen der Test positiv ist, die aber nicht ein einziges aktives Coronavirus der SARS-CoV-2 Gruppe in sich tragen.

Das wilde Rumtesten bringt uns also Zahlen und entscheidet über Maßnahmen (Maskenpflicht, Quarantäneregeln und Beherbergungsverbote). Leider sind die Zahlen nicht sehr zuverlässig und die Corona-Maßnahmen alles andere als einheitlich. Schon gar nicht nachvollziehbar.

Fallzahlen sind keine Krankheitszahlen

Bereits 1963 hat die Weltgesundheitsorganisation den Begriff der „Gesundheit“ definiert, was viel mehr als die Abwesenheit der Krankheit zu verstehen ist:

Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen.“

Ob dieser Regelwahn das soziale Wohlbefinden fördert, mag jeder für sich selbst beantworten.

Ob sich eine Kontaktperson 1. Grades (eine Schülerin die in der Klasse eine weitere Schülerin hatte, die einen Test, mit positiven Ergebnis über sich ergehen lassen musste) wohl fühlt, wenn Sie für 10 oder 14 Tage in häusliche Absonderung gesteckt werden muss, bleibt fraglich. Dieser Test, für den manchmal ein Stab durch die Nase bis runter in den Rachen gestopft wird, ist notwendig, obwohl die Erstklässlerin symptomfrei war. Als Resultat kommt ein negatives PCR-Testergebnis raus. Quarantäne muss trotzdem bleiben!

Eigentlich könnte die Schülerin quietschvergnügt in die Schule gehen. Ob in dem Fall aus der seelischen Gesundheit eine seelische Erkrankung resultiert, lässt sich durch die Zahlen der Krankenkassen beantworten.

Die Fallzahlen, also die positiv getesteten Personen, sagen also nichts über eine Krankheit aus. Die Maßnahmen haben allerdings durchaus das Potential, aus den Fallzahlen auch Krankheitsfälle zu machen. Dennoch werden nur die autoamtisiert ermittelten Zahlen veröffentlicht.

Das RKI schreibt dazu (Stand: 20.11.2020):
„Es werden nur Fälle veröffentlicht, bei denen eine labordiagnostische Bestätigung (unabhängig vom klinischen Bild) vorliegt.“

Das Beherbergungsverbot und die Verhältnismäßigkeit

In den letzten Tagen sorgte das pauschale Beherbergungsverbot für hitzige Diskussionen. Das Beherbergungsverbot in einfachen Worten erklärt:

Ein Dozent, der in einem Risikogebiet lebt, mit oder ohne Corona, gilt als besonders gefährliche Virenschleuder. Allerdings nur in Bezug auf Corona, denn die anderen weitbekannten Krankheitserreger wie Grippe, Windpocken etc. sind gerade nicht so in.

Wer in diesem Gebiet lebt, darf also nicht alleine in einem Einzelzimmer eines Hotels übernachten, wenn das Bundesland in dem das Hotel steht, ein Beherbergungsgebot für diese besonders gefährlichen Virenschleudern erlassen hat. Also: Alleine im Zimmer übernachten ist viel zu gefährlich. Allerdings darf der Referent ohne Beschränkung im gesamten Land umherreisen und seine Vorträge halten. Überall!

Immerhin sind Veranstaltungen bis 500 Personen erlaubt. Jeden Tag zu 500 anderen Menschen sprechen und dafür stundenlang in der Bahn sitzen, ist also nicht gefährlich. Jedenfalls sagt das der Gesetzgeber so.

Das ist nicht nachvollziehbar, totaler Unsinn und unverhältnismäßig! Das haben nun auch die Gerichte erkannt und einige Beherbergungsverbote gekippt. Bayern hat es gekippt, Baden-Württemberg hat es gekippt, Brandenburg hat es aufgehoben, in Berlin gab es noch nie eines. Hamburg hat so etwas nicht, Bremen auch nicht. Hessen und Niedersachen haben das Verbot abgeschafft, die Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern liegen zur Prüfung der Recht- und Verhältnismäßigkeit beim Gericht Greifswald. Sachsen, das Saarland und Rheinland-Pfalz haben das pauschale Verbot ebenfalls aufgehoben. Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt halten an dem Verbot fest, in Thüringen hält man davon gar nichts. Alles klar? Dieser Irrsinn grenzt schon an groben Unfug. Übrigens:

„Grober Unfug“ ist eine alte Bezeichnung, die heute durch die Bezeichnung „Belästigung der Allgemeinheit“ im §118 OWiG als Ordnungswidrigkeit bezeichnet wird. Unter Belästigung der Allgemeinheit wird eine Störung der öffentlichen Ordnung bezeichnet. Das Regelchaos ist auf jeden Fall eine Störung von Ordnung!

Das erinnert ein wenig an den Unsinn mit den Baumärkten während des Lockdowns: In Bayern war er zu, in Baden-Württemberg auf!

Die Sterbezahlen sind nicht die Fallzahlen

Die Statistik geht weiter, denn neben den Fallzahlen, über deren Unsicherheit wir uns nun geäußert haben, gibt es noch eine weitere Kenngröße, die interessant ist: die Todeszahlen. Welche Merkmale für eine Sterbefallstatistik zu erheben sind, wird im § 2 des Bevölkerungsstatistikgesetzes geregelt. Genau, das Bevölkerungsstatistikgesetz (BevStatG). Die Erhebungsmerkmale sind:

  • Sterbetag und Standesamt, das den Sterbefall registriert hat
  • Tag, Ort und Staat der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnort
  • bei Kindern, die innerhalb der ersten 24 Lebensstunden starben: zusätzlich Lebensdauer
  • Tag der Geburt und Geschlecht des hinterbliebenen Ehegatten oder des hinterbliebenen Lebenspartners oder der hinterbliebenen Lebenspartnerin,

Im Übrigen ist der Sterbefall immer dem Standesamt zu melden, das laut § 28 des Personenstandsgesetzes (PStG) zuständig ist. Bei uns ist alles irgendwo geregelt! Leider nur selten, wer zuständig ist!

Wie hoch sind die Fallzahlen zum Oktober 2020?

In Deutschland leben derzeit 83,1 Millionen Menschen. Davon gab es bisher 329.000 gemeldete Infektionen. Das sind 0,39 %.

Die Anzahl der in 2020 verstorbenen Menschen, die „im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ gestorben sind, beträgt 9.628. „Im Zusammenhang mit“ bedeutet, dass dieses Menschen einen positiven PCR-Test hatten. Das wiederum bedeutet nicht, dass jeder von denen ein korrektes Testergebnis erhielt und auch nicht, dass COVID-19 für alle die definitive Todesursache war. Von den 9.628 „im Zusammenhang mit Corona“ verstorbenen Personen, waren 8.209 Menschen über 70!

Husten steigende Fallzahlen
Maske beim Husten abnehmen oder auf lassen?

Auf Grund des BevStatG wissen wir konkret, wie viele Menschen gestorben sind. Wie viele von den einen positiven Test, in Bezug auf Corona hatten, wissen wir auch: 9.628. Die Zahl der Personen, die ein positives Testergebnis hatten, kennen wir ebenfalls: 329.000. Die Todesrate liegt nach Adam-Riese bei: 9.628/329.000 = 2,9 %. Die Zahlen lassen sich auf den Seiten von Statista nachlesen.

Im Jahre 2020 leben ca. 83,1 Millionen Menschen in Deutschland. Von diesen 83.100.000 Menschen, sind höchsten 9.628 Personen durch Corona gestorben, denn nicht alle der 9.628 Menschen sind wirklich deswegen verstorben. Aber, selbst wenn dem so wäre, dann betrüge der Anteil an der Gesamtbevölkerung: 9.628 / 83.100.000 = 0,011586 %. Null Komma Null Eins Prozent: das ist nach Definition eine nationale Tragweite! Eine Epidemie, eine Pandemie oder was auch immer!

Im Jahres 2018 lag die Todesrate allein durch Suizid bei 9.696 Menschen, was ebenfalls bei Statista zu finden ist. Das Bundesministerium geht von ca. 74.000 Todesfällen jährlich aus, die durch Alkohol verursacht werden. Aber ein Alkoholverbot gibt es leider noch nicht.

Das Bundesministerium geht übrigens auch von 120.000 Menschen aus (pro Jahr!), die an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Ein Tabakverbot gibt es ebenfalls nicht!

Raucher
Jährlich viele Tote durch rauchen

Sperrstunden und Alkoholverbot – SARS geht schlafen

Im Zuge des Corona-Wahnsinns und den steigenden Fallzahlen, werden willkürlich verschieden Maßnahmen beschlossen, die eine weitere Erhöhung der positiven Testergebnisse verhindern soll. Dabei gilt in der Mathematik: Viele Tests ziehen noch mehr positive Ergebnisse nach sich. Es wird auf Teufel komm raus getestet! Kinder brauchen eine Maske, die Erwachsenen auch.

Immerhin gibt es schon ein Alkoholverbot. Auf öffentlichen Plätzen darf nach 22 Uhr kein Alkohol mehr konsumiert werden.

Der SAE hat für München, an bestimmten Hotspots, ein nächtliches Alkoholverbot beschlossen. Natürlich weiß jeder, was SAE bedeutet: Stab für Außergewöhnliche Ereignisse (Sowas gibt es wirklich!).

Ab 22 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden! Restaurants, Kneipen und Bars müssen 22 Uhr schließen, da geht SARS ins Bett. Nur so kann es am nächsten Morgen frisch und ausgeruht wieder Unruhe stiften.

9.628 Tote, von denen nicht alle wegen SARS verstorben sind, zieht ein nächtliches Alkoholverbot nach sich. 74.000 Tote durch Alkohol, rechtfertigen dagegen kein Alkoholverbot. Das sind mehr als 7 Mal so viele Tote.

Alkoholverbot wegen steigender Fallzahlen
Eine Party mit Alkohol – wer lädt wen ein?

Merkwürdige Welt! Bleibt zu hoffen, dass die frierenden Schüler, die in Decken gemummelt in der Schule sitzen, nicht doch die wärmende Wirkung des Alkohols suchen! Für diese private Feier (mit Alkohol) stellt sich allerdings die Frage: Wer lädt wen ein? Eine dreiköpfige Familie darf die 7-köpfige Familie nicht einladen, weil nicht mehr als 3 Personen, die nicht zur Familie gehören, eingeladen werden dürfen. Die 7-köpfige Familie darf aber 3 „fremde“ Menschen einladen. Damit ist geklärt wer abwäscht! Unklar bleibt jedoch, was unsere Regierung machen will, wenn uns mal ein Virus besucht, dass für alle eine Gefahr darstellt!