Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) hat den Sinn, erkrankte Mitarbeiter zurück an den Arbeitsplatz zu holen. Die Notwendigkeit ergibt sich insbesondere dann, wenn die Erkrankten länger ausgefallen sind, oder immer wieder mal wegen Erkrankungen zu Hause bleiben müssen. Die Rückkehr an den Arbeitsplatz liegt nämlich nicht nur im Interesse des Arbeitgebers, sondern hat auch einige Vorteile für die Beschäftigten. Aus diesem Grund ist das BEM ein wichtiger Baustein, eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements, muss aber auch unabhängig davon angeboten werden.

Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ist vorteilhaft

Die Vorteile eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements werden deutlich, wenn wir uns die Rolle der Beschäftigten anschauen.

Der englische Begriff „Human Ressource“ macht deutlich, dass die Beschäftigten eine wichtige Ressource im Unternehmen darstellen. Durch hohe Krankenstände und rezidivierende Krankheiten verpuffen wertvolle Ressourcen. Außerdem hat der Arbeitsplatz auch für die Mitarbeiter eine besondere Bedeutung, denn die Teilhabe am sozialen Leben wird durch die berufliche Tätigkeit erleichtert.

Um Freizeitaktivitäten nachzugehen und eine gesundheitsfördernde Ernährung sicher zu stellen, brauchen alle Menschen Geld. Frisches Obst und Gemüse kosten in der Regel mehr Geld als Fertigsoßen mit Dosenerbsen.

Der Besuch von Kino und Theater ist ebenfalls kostenpflichtig. Ein Restaurantbesuch mit Freunden und Familie kann Wunder für das seelische Wohl bewirken und deutlich die Lebensqualität steigern. Allerdings werden auch dafür die nötigen finanziellen Mittel benötigt.

Die Arbeit in der Betriebsstätte führt meist zum Zusammentreffen mit anderen Menschen. So stellt das kollegiale Umfeld eine wichtige Integration in die sozialen Strukturen her. Darüber hinaus gibt es Personen, für die ein strukturierter Arbeitsablauf existenziell ist.

Aus diesen Gründen ist die Integration am Arbeitsplatz wichtig. Ein Betriebliches Eingliederungsmanagement kann dabei helfen, diese Integration zu erleichtern und ggf. die Gründe zu ermitteln, was die Arbeitsunfähigkeit begünstigt hat. Denn manchmal kann auch der betriebliche Alltag die Ursache sein, z.B. bei psychischen Belastungen.

Die besondere Bedeutung des Arbeitsplatzes wurde durch die Gesetzgebung bestärkt. Nach § 84 SGB IX sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Mitarbeitern ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn sie zusammenhängend länger als 6 Wochen oder wiederholt Arbeitsunfähig waren.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Verkürzung der Arbeitsunfähigkeit

Durch die Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement soll die Arbeitsunfähigkeit verkürzt werden. Das Ziel besteht also darin, weitere Fehlzeiten zu vermieden. Damit verbunden ist die Entlastung der übrigen Belegschaft, da die Arbeitsleistung der fehlenden Mitarbeiter nicht kompensiert werden muss.

Positive Vereinbarung und Gesprächsatmosphäre

Während des BEM-Prozesses werden ein oder mehrere Rückkehrgespräche geführt. Diese Gespräche tragen systematischen, strukturierten und fürsorglichen Charakter. Vorwürfe an den Erkrankten sind nicht zielführend und daher kein Bestandteil des BEM. Stattdessen steht die Motivation des Betroffenen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz im Focus.

Wieder/-Eingliederungsmaßnahmen führen zu einer dem Gesundheitszustand geeigneten Beschäftigung. Dadurch werden eine Verbesserung der Arbeitszufriedenheit und letztlich auch eine höhere Lebensqualität der betroffenen Personen erreicht.