Akustik

Um die Akustik am Arbeitsplatz beurteilen zu können, führt die Spur zuerst zum Schallpegel. Schallpegel umgeben uns im Alltag und am Arbeitsplatz. Das Hören ist für den Menschen wichtig. Es dient der Kommunikation, also der Übertragung von Informationen und auch der Orientierung. Deshalb ist es wichtig unser Hörvermögen zu schützen.

Lärmpegel und Minimierungsgebot

Im Alltag sind wir teilweise beruflich als auch privat einem hohen Lärmpegel ausgesetzt. Aus diesem Grund ist es geboten, die Exposition am Arbeitsplatz zu minimieren. Deshalb heißt es im Anhang der Arbeitsstättenverordnung, §3 (Abs. 1 unter Punkt 3.7)

der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.

Akustik am Arbeitsplatz – welche Regeln gelten?

Es gab lange Zeit keine eigene Arbeitsstättenregel für die Lärmpegel am Arbeitsplatz. Dies war ein markanter Unterscheid zu den Themen Beleuchtung, Lüftung und Raumtemperatur. So gab es lediglich die Vorgaben der Lärm- und Vibrationsschutzverordnung, welche lediglich darauf abzielten, einen Gehörschaden zu vermeiden.

Das wurde 2016 geändert, so dass die ASR A3.7 „Lärm“ erarbeitet wurde. Gefährdungen durch Schall lassen sich demnach grob in zwei Bereiche einteilen:

  • Gefährdungen für das Gehör
  • Andere Gefährdungen (psychische Belastungen, überhören von Warnsignalen, mangelnde Sprachverständlichkeit etc.)

Gerade in Bezug auf Gefährdungen, welche sich nicht auf das Gehör auswirken, gibt es in der ASR A3.7 nun Zahlenvorgaben.

Gehörschäden durch Lärm vermeiden

Zum Schutze des Gehörs gibt es die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Die dort aufgeführten Grenzwerte müssen eingehalten werden, weil ansonsten unser Gehör geschädigt werden kann (organische Schäden).

Damit zielt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) auf Schallpegel > 80 dB(A) ab. Weil ab diesem Tageslärmexpositionspegel eine Schädigung des Gehörs zu erwarten ist, sind die Unternehmer dafür verantwortlich, Maßnahmen zu ergreifen. Gleiches gilt für Spitzenschalldruckpegel ab 135 dB(C). Diese Maßnahmen sind bei Lex,8h >80 dB(A) bzw. LpCpeak > 135 dB(C):

  • Information der Mitarbeiter
  • Bereitstellung von Gehörschutz

Und bei LEX,8h >85 dB(A) bzw. LpCpeak > 137 dB(C):

  • Tragepflicht für Gehörschutz
  • Lärmbereiche Kennzeichnen
  • Programm zur Minderung des Lärms aufstellen
  • Empfehlungen nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen

Es gibt derzeit keine festen Grenzwerte in der LärmVibrationsArbSchV für Tageslärmpegel < 80 dB(A) bzw. Spitzenschalldruckpegel < 135 dB(C), sondern lediglich Empfehlungen. Diese stammen i.d.R. aus arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen.

Weitere Informationen zum Thema Schall bzw. Lärm finden Sie auf den Seiten der Abteilung Arbeitssicherheit der Universität Heidelberg.

Sprachverständlichkeit und Akustik – ASR A3.7

Seit Mai 2018 ist die ASR A3.7 „Lärm“ gültig. Die Bezeichnung „Lärm“ ist strenggenommen nicht ganz korrekt, denn diese wird i.d.R. nur für Schallpegel von mehr als 80 dB(A) verwendet. Es kommt dabei auf die Sprachverständlichkeit und die psychischen Belastungsfaktoren an. Diese Faktoren werden in der Arbeitsstättenregel A3.7 berücksichtigt. Um Gehörschäden zu verhindern, ist nach wie vor die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) wirksam. In dieser finden sich Regelungen, die vor allem die dauerhaften Gehörschädigungen verhindern sollen.

Was regelt die ASR A3.7 „Lärm“?

Immer mehr rückt die psychische Gesundheit der Beschäftigten in den Vordergrund. Die Psyche kann belastet werden, wenn bspw. seelische Probleme vorherrschen oder auch Geräuschpegel längere Zeit wirken, ohne dass die Schwelle von 80 dB(A) überschritten wird. Sie kennen das sicher alle: dieses ständige Rauschen oder die fiesen Pfeiftöne. Bei Tätigkeiten, die eine gewisse Konzentrationsfähigkeit erfordern, kommt schnell eine Überforderung ans Licht. Sicherlich ist es manchmal so, dass man diesen Zustand nicht sofort bemerkt.

Genau diese Geräuschpegel, zwischen 55 dB(A) und 70 dB(A) sind Gegenstand der ASR A3.7 „Lärm“. In dieser wird klar zwischen auralen (also das Gehör schädigende Schallpegel) und extra-auralen Lärmwirkungen unterschieden. In der ASR wird bereits darauf hingewiesen, dass ein Dauerschallpegel von 70 dB(A) eine reversible Hörminderung verursachen kann. Ab 80 dB(A) wird es dann irreversibel.

Welche Einflüsse können durch extra-aurale Lärmwirkungen entstehen?

  • es kann zu Beeinträchtigungen der Sprachverständlichkeit und der Konzentration kommen und dadurch zu einer erhöhten Fehlerhäufigkeit
  • es treten physische und psychische Wirkungen in verschiedenster Form auf
  • die Sprachverständlichkeit wird eingeschränkt
  • Konzentration und Leistungsfähigkeit können bei tiefen Frequenzen schon ab 20 dB(A) ein Problem werden
  • Akut sicherheitsrelevant wird die Situation dann, wenn durch die Geräuschkulisse die Reaktionsfähigkeit herabgesetzt wird und Gefahrensignale nicht mehr wahrgenommen werden können

Die Akustik machts: Wodurch wird die Sprachverständlichkeit beeinflusst?

Nur selten gibt es die Situation, dass wir an Orten arbeiten, an denen keine Geräuschkulisse zu finden ist, sei es auch nur das Rauschen der Blätter oder das Klappern der Tastatur. Oft kommt eine Vielzahl an Schallquellen hinzu, die auf den ersten Blick nicht zu lokalisieren sind.

Wenn sich nun das gesprochene Wort mit den Hintergrundgeräuschen überlagert, wird es schwierig dem Gespräch zu folgen. Wir müssen uns mehr konzentrieren. Logischerweise müssen wir lauter reden, als der Pegel des umgebenden Schalls.

Je geringer die Differenz zwischen Sprache und Umgebungsgeräusch ist, desto diffuser erscheint das Gesprochene. Die Akustik ist auf Deutsch gesprochen: beschissen!

Wenn sich viele Menschen an einem Ort unterhalten, redet der eine lauter als der andere. Schon schaukelt sich das Ganze auf. Damit kommen wir zum zweiten Einflussfaktor: zu viele Schallquellen erzeugen zu viele sich überlagernde Töne. Das Trennen der einzelnen Botschaften wird anstrengend.

Künstlich lässt sich dieser Effekt durch eine Erhöhung der Nachhallzeit erzeugen. Durch schallharte Oberflächen im Raum (z.B. Fliesen) wird der Schall hin- und her reflektiert. Die reflektierte Welle überlagert sich mit der originalen Welle und so setzt sich die Kette fort. Aus dem klaren Wort wird ein „Genuschel“.

Modellhaft lässt sich sagen, dass die Nachhallzeit dann länger wird, je öfter das „eine Wort“ hin und her reflektiert wird. Erst wenn die Reflexion durch schallschluckende Elemente (Vorhänge, Teppichboden etc.) unterbrochen wird, ist das Problem aus der Welt geschafft. Also lautet die Mission:

Nachhallzeit klein machen! Schon ist das Wort deutlicher zu verstehen. Ist die Sprachverständlichkeit erschwert, strengt die Arbeit mehr an.

Empfohlene Schallpegel für Hintergrundgeräusche

Die empfohlenen Schallpegel für Hintergrundgeräusche können u.a. durch Lüftung, oder Geräusche von außen gegeben sein. Beispielhaft sei genannt (Kapitel 6 der ASR A3.7):

  • 35 dB(A): Konferenzraum, Klassenraum, Kindertagesstätte, Hörsaal, Seminarraum
  • 40 dB(A): Zweipersonenbüro
  • 52 dB(A): Industrielle Laboratorien (entsteht oft schon durch den technischen Luftwechsel)
  • 55 dB(A): Steuerräume in der Industrie

Welche Tätigkeitskategorien unterteilt die ASR A3.7 „Lärm“?

In der neuen Arbeitsstättenregel werden drei verschiedene Tätigkeitskategorien unterschieden, so dass es drei maximal zulässige Schallpegel gibt:

  • Tätigkeitskategorie I – hohe Konzentration oder hohe Sprach-verständlichkeit
  • Tätigkeitskategorie II – mittlere Konzentration oder mittlere Sprachverständlichkeit
  • Tätigkeitskategorie III – geringere Konzentration oder geringere Sprachverständlichkeit

Tätigkeitskategorie I – hohe Konzentration oder hohe Sprachverständlichkeit

Darunter werden Tätigkeiten verstanden, bei denen wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen oder gar Prüfungsleistungen abzulegen sind. Lernen in Bibliotheken ist beispielsweise so eine Tätigkeit oder auch Konstruktionsaufgaben. Ärztliche Untersuchungen und Operationen werden genannt.

Beurteilungspegel nicht mehr als 55 dB(A)

Tätigkeitskategorie II – mittlere Konzentration oder mittlere Sprachverständlichkeit

Darunter ist die typische Bürotätigkeit zu verstehen. Dazu zählen Routinetätigkeiten wie auch normale Gespräche unter Kollegen. Arbeiten in Laboratorien und bedienen von Kunden zählen auch zum Tätigkeitsbereich II.

Beurteilungspegel nicht mehr als 70 dB(A)

Tätigkeitskategorie III – geringere Konzentration oder geringere Sprachverständlichkeit

Hierzu gehören Tätigkeiten, in den handwerkliche Fähigkeiten eine größere Rolle spielen, als wichtige Entscheidungsprozesse. Dazu zählen Reinigungsarbeiten und das Einräumen von Ware. Sanitärinstallationen sind ein klassischer Handwerksvertreter für die Kategorie III.

Die Beurteilungspegel sind i.d.R. höher als 70 dB(A), jedoch müssen betriebliche Lärmminderungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Schallpegel zu reduzieren.

Typische maximale Nachhallzeiten für Büros

  • Ein- und Zweipersonenbüros: T = 0,8s
  • Mehrpersonenbüros: T = 0,6s
  • Callcenter: T = 0,5s

Je mehr Personen sich in einem Raum befinden, desto mehr Schallquellen gibt es. Um die Akustik zu verbessern, muss die Nachhallzeit also kleiner werden.